Neues Erbrecht ab 1.1.2023

Ach das Erbrecht ändert mit dem neuen Jahr. Die Pflichtteile werden angepasst und das Pflichtteilsrecht der Eltern wird ganz abgeschafft. Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst hat, sollte dieses überprüfen. Erbvertragswidrige Schenkungen werden ungültig bzw. anfechtbar.

Wer noch kein Erbvertrag und kein Testament hat, aber in die gesetzliche Erbfolge eingreifen möchte,... na ja, Sie wissen was jetzt folgt. Das ist ein prima Neujahrsvorsatz - nicht wahr? Wir gehen bei unserer Kundschaft jeweils so vor, dass wir für Ehe- und Erbverträge gemeinsam Informationen, Wünsche und Eckdaten zusammentragen und Entwürfe erstellen. Die Ausarbeitung erfolgt dann in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk.

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