Ab der Steuerperiode 2022 können bei der direkten Bundessteuer nachgewiesene Kosten bis maximal CHF 25'000 für die Drittbetreuung jedes Kindes vom Einkommen abgezogen werden (bisher 10'000).
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Ab der Steuerperiode 2022 können bei der direkten Bundessteuer nachgewiesene Kosten bis maximal CHF 25'000 für die Drittbetreuung jedes Kindes vom Einkommen abgezogen werden (bisher 10'000).
Die Fintrex AG wünscht Ihnen frohe Festtage, einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2023.
Was uns gerade Beschäftigt ist die elektronische Unterschrift bzw. elektronische Signatur. DeepSign ist die Cloud-Lösung für digitale Signaturen und lässt sich ideal das Abacus System integrieren.
Das neue Aktienrecht tritt per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Rechnungslegungsvorschriften sind bereits auf die Jahresabschlüsse 2022 anzuwenden.
Ach das Erbrecht ändert mit dem neuen Jahr. Die Pflichtteile werden angepasst und das Pflichtteilsrecht der Eltern wird ganz abgeschafft. Wer ein Testament oder einen Erbvertrag verfasst hat, sollte dieses überprüfen. Erbvertragswidrige Schenkungen werden ungültig bzw. anfechtbar.